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Der Müllberg wächst.
Der Ausweg heißt: Vermeiden, Sortieren, Verwerten.
Ressourcen sind wertvoll.
Gesetze und Verordnungen regeln den Umgang mit gebrauchten Verpackungen.
Das Entsorgen bezahlt jeder bereits beim Einkauf.
Die Sammelmengen müssen stimmen.
Entscheidend ist die Sammelqualität.
Information ist alles.
Alle machen mit.

 

Der Müllberg wächst

In Deutschland fallen pro Kopf und Jahr ca. 430 kg Abfall an. Der Anteil an Verpackungen beträgt dabei ca. 30 Gewichtsprozente. Um diesen Anteil kann durch konsequentes Trennen die Abfallmenge reduziert werden.
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Der Ausweg heisst:
Vermeiden. Sortieren. Verwerten.

Durch Vermeiden von Verpackungsabfällen, das Optimieren der Verpackungen (Gewicht der Verpackung reduzieren, Füllvolumen besser ausnutzen oder aufwändige Verpackungen vereinfachen) und das Aussortieren von Verpackungen kann die Abfallmenge gezielt verringert werden. Das Verwerten der aussortierten Materialien schließt den Wertstoffkreislauf.
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Ressourcen sind Wertvoll

Die Kreislaufwirtschaft ermöglicht das Einsparen von Ressourcen und verbessert die Energiebilanzen beim Verarbeiten dieser Rohstoffe.
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Gesetze und Verordnungen regeln den Umgang mit gebrauchten Verpackungen

Um die Kreislaufwirtschaft deutschlandweit durchzusetzen, wurden gesetzliche Grundlagen geschaffen, die den Umgang mit Verpackungen definieren. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie die Verpackungsverordnung regeln für ganz Deutschland, dass gebrauchte Verpackungen einer Wiederverwertung zugeführt werden müssen. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin konkretisiert diese Aufgabe für die Hauptstadt.

Einwegverpackungen, die im Rahmen der Dualen Systeme wieder verwertet werden, sind zum großen Teil mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet. Er wird von der "Der Grüne Punkt" - Duales System Deutschland GmbH seit 1991 an Hersteller und Abfüller vergeben, die damit die gesetzlich festgelegte Entsorgungspflicht für die in Umlauf gebrachten Verpackungen an die DSD GmbH delegieren. Sie zahlen dafür ein Lizenzentgelt, das Anzahl, Größe und Aufwand der Wiederverwertung der Verkaufsverpackungen berücksichtigt. Auf ähnliche Weise organisieren das seit 2006 auch andere duale Systeme.
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Lizenzgebühren sichern die Arbeit der dualen Systeme

Wer Verpackungen in Verkehr muss gemäß der 5. Novelle der Verpackungsverordnung seit 01.01.2009 bei einem dualen System die Mengen lizenzieren lassen. Das bedeutet, dass das jeweilige duale System für das zahlende Unternehmen die Sammlung und Sortierung der Verpackungen organisiert, das Unternehmen damit also von dieser Pflicht freistellt.

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Die Sammelmengen müssen stimmen

In der Verpackungsverordnung werden den Entsorgungsunternehmen konkrete Erfüllungsquoten vorgegeben. Im Durchschnitt müssen von allen in Umlauf gebrachten Verpackungen je nach Material 60 bis 75% recycelt werden. Das Verbrennen oder Endlagern auf Deponien ist verboten. Zur Abrechnung und Überprüfung der Verpackungsmengen muss jedes Unternehmen, welches Verpackungen in Verkehr bringt, bis zum 01.05. eine Vollständigkeitserklärung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer zur Prüfung hinterlegen. Sie beinhaltet Angaben zu Mengen und Material. Die dualen Systeme Informieren über lizenzierte Mengen und sortierte Menge zur Verwertung.

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Entscheidend ist die Sammelqualität

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Verwerten gebrauchter Verkaufsverpackungen ist das korrekte Vorsortieren. Für ausreichend ausgestattete Abfallsammelplätze sorgt der Entsorger in Absprache mit dem jeweiligen Nutzer. Entsprechende Vorsortierbehälter erleichtern das getrennte Sammeln. Das genaue Befüllen der Wertstofftonnen verbessert die Qualität der zum Verwerten bereitgestellten Verpackungen. Durch Hausmüll verunreinigte Verpackungen oder Fehlwürfe (z. B. Pappe in der Gelben Tonne, farbiges Glas im Weißglas, Folie in der Papiertonne) erschweren die Arbeit auf den Sortieranlagen.

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Information ist alles

Eindeutig beschriftete Wertstofftonnen, ein umfangreiches Sortiment von Informationsmaterialien (Faltblätter, Plakate, Broschüren) vermitteln die Grundinformationen zum getrennten Sammeln von Verkaufsverpackungen.
Informationsstände, Ausstellungen und Aktionstage bieten jeweils vor Ort Möglichkeiten, sich direkt zu informieren.

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Alle machen mit

Die Möglichkeit, sich am getrennten Sammeln von Verkaufsverpackungen zu beteiligen, ist für alle Berlinerinnen und Berliner in privaten Haushalten gegeben. Aber auch öffentliche Einrichtungen und Gewerbetreibende nutzen die Dualen Systeme, um die Betriebskosten zu senken.

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